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Wann zahlt die Versicherung die Rohrreinigung?
Wann zahlt die Versicherung die Rohrreinigung?
Die knifflige Frage, wann tatsächlich eine Versicherung für die Kosten einer Rohrreinigung aufkommt, lässt sich nicht mit einem pauschalen „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Es gibt aber ganz bestimmte Konstellationen, in denen Versicherer einspringen – und viele, in denen sie es nicht tun. Entscheidend ist dabei, ob ein Folgeschaden durch die Verstopfung entstanden ist oder ob die Reinigung selbst das einzige Problem darstellt.
Typische Szenarien, in denen die Versicherung zahlt:
- Schutzbrief-Optionen: Einige Versicherer bieten sogenannte Haus- oder Wohnungsschutzbriefe an. Diese decken in bestimmten Tarifen die Kosten für eine Notfall-Rohrreinigung bis zu einer festgelegten Summe ab. Wichtig: Der Leistungsumfang variiert je nach Anbieter und Tarif, oft sind Maximalbeträge (z. B. 500 € pro Schadensfall) und eine Begrenzung auf akute Notfälle vorgesehen.
- Verursacher ist ein Dritter: Wenn ein Nachbar oder eine andere Person nachweislich die Verstopfung verschuldet hat, kann deren Haftpflichtversicherung für die Rohrreinigung und eventuell entstandene Schäden aufkommen. Hier zählt der Nachweis – ohne Beleg bleibt man meist selbst auf den Kosten sitzen.
- Rohrreinigung als Teil der Schadensbeseitigung: Wird eine Rohrreinigung im Rahmen der Beseitigung eines versicherten Schadens (z. B. nach einem Leitungswasserschaden) notwendig, kann die Gebäude- oder Hausratversicherung die Kosten übernehmen. Allerdings nur, wenn die Reinigung zur Schadensbegrenzung dient und nicht bloß der normalen Instandhaltung.
Wichtige Hinweise aus der Praxis:
- Versicherer verlangen meist eine sofortige Schadensmeldung und die Beauftragung eines Fachbetriebs. Wer selbst Hand anlegt oder einen nicht anerkannten Dienstleister beauftragt, riskiert den Versicherungsschutz.
- Es gibt Fälle, in denen die Versicherung eine Kostenübernahme zunächst ablehnt, später aber nach Prüfung der Unterlagen (z. B. bei verdeckten Leitungen oder schwerwiegenden Folgeschäden) doch zahlt. Hartnäckigkeit und vollständige Dokumentation zahlen sich hier aus.
- Bei gemeinschaftlich genutzten Rohren in Mehrfamilienhäusern ist die Sachlage oft komplex. Hier kann die Gebäudeversicherung einspringen, sofern der Schaden das Gemeinschaftseigentum betrifft und nicht nur eine einzelne Wohnung.
Fazit: Ohne Folgeschaden oder spezielle Schutzbrief-Option zahlt die Versicherung die reine Rohrreinigung so gut wie nie. Im Schadensfall lohnt sich ein prüfender Blick in die eigenen Vertragsbedingungen und – falls vorhanden – ein Anruf bei der Versicherung, um den individuellen Leistungsumfang abzuklären. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich die Details der Police schriftlich bestätigen lassen.
Abgrenzung: Was übernimmt die Versicherung bei Rohrverstopfung wirklich?
Abgrenzung: Was übernimmt die Versicherung bei Rohrverstopfung wirklich?
Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass bei einer Rohrverstopfung sämtliche Kosten automatisch durch die Versicherung gedeckt sind. Das ist jedoch ein Trugschluss. Die Leistungen unterscheiden sich teils gravierend je nach Art der Versicherung und dem konkreten Schadensbild. Um Klarheit zu schaffen, lohnt sich ein genauer Blick auf die tatsächlichen Leistungen und die typischen Ausschlüsse.
- Gebäudeversicherung: Diese springt in der Regel nur dann ein, wenn infolge der Verstopfung ein versicherter Schaden am Gebäude entsteht, etwa durch austretendes Leitungswasser, das Wände, Böden oder fest verbaute Einbauten beschädigt. Die Kosten für die bloße Beseitigung der Verstopfung selbst sind hingegen explizit ausgenommen, sofern kein weiterer Schaden am Gebäude entstanden ist.
- Hausratversicherung: Sie greift ausschließlich bei Schäden am beweglichen Inventar, die durch das ausgetretene Wasser nach einer Verstopfung verursacht wurden. Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte können darunterfallen – die eigentliche Reinigung des Rohrs bleibt aber Sache des Versicherungsnehmers.
- Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtpolice kommt nur dann ins Spiel, wenn ein Dritter für die Verstopfung verantwortlich gemacht werden kann und daraus ein Vermögens- oder Sachschaden resultiert. Die reine Reinigungskostenübernahme ist hier nicht vorgesehen, sondern nur die Regulierung der verursachten Schäden.
- Spezielle Schutzbrief-Tarife: Einige Versicherer bieten optionale Schutzbriefe an, die explizit die Kosten für eine Notfall-Rohrreinigung übernehmen. Allerdings gelten hier meist strenge Begrenzungen, wie eine Deckelung der Erstattungssumme und die Pflicht zur Beauftragung eines vom Versicherer anerkannten Dienstleisters.
Wichtig zu wissen: Die Versicherungen prüfen stets, ob es sich um einen akuten Schadensfall oder um eine allmähliche Verschlechterung durch mangelnde Wartung handelt. Bei Letzterem wird die Kostenübernahme meist abgelehnt, da Instandhaltung und Pflege grundsätzlich in der Verantwortung des Eigentümers liegen.
Vor- und Nachteile der Kostenübernahme durch Versicherungen bei Rohrreinigung
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Übernahme der Kosten für Folge- oder Wasserschäden durch Gebäude- oder Hausratversicherung möglich | Reine Reinigungskosten sind meistens ausgeschlossen, sofern kein Folgeschaden vorliegt |
Spezielle Schutzbriefe decken Notfall-Rohrreinigungen in vielen Tarifen ab | Erstattung oft nur bis zu festgelegter Höchstsumme und ausschließlich bei akuten Notfällen |
Schäden, die durch Dritte verursacht werden, können über deren Haftpflichtversicherung reguliert werden | Nachweispflicht: Ohne eindeutigen Beleg für einen Drittschaden bleibt man auf den Kosten sitzen |
Bei gemeinschaftlichen Leitungen im Mehrfamilienhaus kann die Gebäudeversicherung einspringen | Ablehnung bei grober Fahrlässigkeit, unterlassener Wartung oder verspäteter Schadensmeldung möglich |
Versicherungen bieten oft umfassende Regulierung, wenn alle Bedingungen sauber dokumentiert und eingehalten wurden | Viele Policen enthalten Ausschlüsse (z. B. für Baumwurzeleinwuchs oder Mängel außerhalb des Gebäudes) |
Typische Versicherungspolicen im Überblick: Hausrat, Gebäude, Haftpflicht und Schutzbrief
Typische Versicherungspolicen im Überblick: Hausrat, Gebäude, Haftpflicht und Schutzbrief
- Hausratversicherung: Schützt bewegliche Gegenstände im Haushalt gegen bestimmte Gefahren. Sie greift nur dann, wenn ein versicherter Schaden wie Leitungswasseraustritt infolge einer Verstopfung das Inventar beschädigt. Nicht abgedeckt sind Schäden durch schleichende Prozesse oder Wartungsmängel. Ein Pluspunkt: Manche Policen bieten einen erweiterten Schutz, etwa für Elementarschäden, was im Einzelfall relevant sein kann.
- Gebäudeversicherung: Versichert das Wohngebäude und fest verbaute Bestandteile. Besonders relevant ist hier, ob der Versicherungsschutz auch für Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes gilt – das ist nämlich nicht immer automatisch eingeschlossen. Einige Tarife lassen sich gezielt um diesen Punkt erweitern, was bei älteren Häusern durchaus sinnvoll sein kann.
- Haftpflichtversicherung: Kommt für Schäden auf, die Sie Dritten unbeabsichtigt zufügen. Interessant: In Mehrfamilienhäusern oder bei gemeinschaftlich genutzten Leitungen kann die Haftungsfrage schnell komplex werden. Manche Policen bieten spezielle Klauseln für Mietsachschäden oder Schäden an Gemeinschaftseigentum – das lohnt einen prüfenden Blick ins Kleingedruckte.
- Schutzbrief: Eine optionale Zusatzleistung vieler Versicherer. Der Schutzbrief übernimmt im Notfall die Organisation und Kostenübernahme für Handwerkerleistungen, oft inklusive 24-Stunden-Notdienst. Die Erstattung ist meist auf bestimmte Höchstbeträge pro Jahr oder Schadensfall begrenzt. Vorteil: Auch wenn keine Folgeschäden vorliegen, kann der Schutzbrief in akuten Notlagen helfen, die finanzielle Belastung zu mindern.
Ein genauer Vergleich der einzelnen Policen und ihrer Erweiterungen lohnt sich, da die Unterschiede im Leistungsumfang und den Ausschlüssen teils erheblich sind. Wer gezielt vorsorgen will, sollte auf die Details im Vertrag achten und gegebenenfalls gezielt nachfragen, ob und wie Rohrverstopfungen und deren Folgen abgesichert sind.
Beispiel aus der Praxis: Rohrverstopfung in der Mietwohnung – Wer trägt welche Kosten?
Beispiel aus der Praxis: Rohrverstopfung in der Mietwohnung – Wer trägt welche Kosten?
Stellen wir uns vor: In einer Mietwohnung läuft das Wasser im Bad plötzlich nicht mehr ab. Der Mieter informiert den Vermieter, der daraufhin einen Fachbetrieb beauftragt. Die Rohrverstopfung liegt in einem Abschnitt, der zu den gemeinschaftlich genutzten Leitungen des Hauses gehört. Wer zahlt jetzt was?
- Vermieterpflichten: Für die Instandhaltung und Funktionsfähigkeit der Leitungen ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Das bedeutet: Kosten für die Beseitigung einer Verstopfung im Hauptstrang oder in gemeinschaftlichen Leitungen trägt der Vermieter, sofern kein Fehlverhalten des Mieters nachgewiesen wird.
- Mieterpflichten: Hat der Mieter nachweislich unsachgemäß gehandelt – etwa durch das Entsorgen von Feuchttüchern oder Speiseresten im Abfluss – kann der Vermieter die Kosten auf den Mieter umlegen. Hier ist der Nachweis entscheidend: Ohne klare Beweise bleibt der Vermieter in der Regel auf den Kosten sitzen.
- Kleinreparaturklausel: In vielen Mietverträgen gibt es eine sogenannte Kleinreparaturklausel. Diese kann greifen, wenn die Verstopfung im Bereich der Mietwohnung und an leicht zugänglichen Teilen (z. B. Siphon) auftritt. Dann muss der Mieter die Kosten bis zu einer vereinbarten Obergrenze selbst tragen.
- Abrechnung über die Nebenkosten: Sind mehrere Wohnungen betroffen oder lässt sich der Verursacher nicht feststellen, können die Kosten – sofern vertraglich vereinbart – anteilig auf alle Mieter umgelegt werden. Voraussetzung: Die Maßnahme gilt als „Betriebskostenposition“ und ist im Mietvertrag explizit aufgeführt.
- Versicherungsfall: Entsteht durch die Verstopfung ein Folgeschaden (z. B. Wasserschaden im Inventar), können je nach Situation Gebäude- oder Hausratversicherung greifen. Die reine Reinigung wird aber meist nicht übernommen, außer es liegt ein besonderer Schutzbrief vor.
Praxis-Tipp: Bei unklarer Verantwortlichkeit empfiehlt sich eine genaue Dokumentation des Schadens (Fotos, Protokolle) und die frühzeitige Abstimmung mit Vermieter und ggf. Versicherung. Das minimiert Streitpotenzial und sorgt für eine zügige Kostenklärung.
Sonderfall Mehrfamilienhaus: Kostenaufteilung und Verantwortlichkeiten
Sonderfall Mehrfamilienhaus: Kostenaufteilung und Verantwortlichkeiten
Im Mehrfamilienhaus sind die Zuständigkeiten bei einer Rohrverstopfung oft alles andere als eindeutig. Hier kommt es auf die genaue Lage der Verstopfung und die Eigentumsverhältnisse an. Das kann im Alltag ganz schön für Verwirrung sorgen, gerade wenn mehrere Parteien betroffen sind oder die Ursache nicht klar auf der Hand liegt.
- Gemeinschaftseigentum versus Sondereigentum: Verstopfungen im Bereich des Gemeinschaftseigentums – also in den Hauptleitungen oder Steigsträngen – betreffen alle Parteien. Die Kosten für die Beseitigung werden dann in der Regel auf die Eigentümergemeinschaft umgelegt. Das gilt auch, wenn der Verursacher nicht eindeutig ermittelt werden kann.
- Verstopfung im Sondereigentum: Liegt die Ursache in einer Leitung, die ausschließlich zu einer Wohnung gehört, ist der jeweilige Eigentümer oder Mieter in der Pflicht. Eine Kostenbeteiligung der anderen Parteien erfolgt hier nicht.
- Umlage auf Mieter: Wird der Verursacher nicht gefunden und es handelt sich um einen Schaden am Gemeinschaftseigentum, können die Kosten über die Betriebskostenabrechnung anteilig auf alle Mieter verteilt werden – vorausgesetzt, der Mietvertrag sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor.
- Beschluss der Eigentümerversammlung: In Eigentümergemeinschaften kann per Mehrheitsbeschluss festgelegt werden, wie mit wiederkehrenden Verstopfungen umgegangen wird. Beispielsweise kann ein Wartungsvertrag für die regelmäßige Reinigung abgeschlossen werden, dessen Kosten dann als Gemeinschaftsausgabe gelten.
- Beweislast und Nachweispflicht: Im Streitfall muss nachgewiesen werden, wer die Verstopfung verursacht hat. Ohne eindeutigen Nachweis bleibt die Kostenlast meist bei der Gemeinschaft oder wird auf alle Mieter verteilt. Ein Protokoll des Fachbetriebs kann hier Gold wert sein.
Merke: Im Mehrfamilienhaus ist eine transparente Kommunikation zwischen Hausverwaltung, Eigentümern und Mietern unerlässlich, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Kosten fair zu verteilen.
Häufige Ablehnungsgründe: Wann bleibt der Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen?
Häufige Ablehnungsgründe: Wann bleibt der Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen?
- Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung: Wird nachgewiesen, dass der Versicherungsnehmer absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit (zum Beispiel durch wiederholtes Einleiten von ungeeigneten Stoffen) die Verstopfung herbeigeführt hat, verweigern Versicherungen regelmäßig die Kostenübernahme.
- Fehlende oder verspätete Schadensmeldung: Wer den Schaden nicht unverzüglich meldet oder eigenmächtig Maßnahmen einleitet, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes. Versicherer verlangen meist eine zeitnahe Information, um die Schadenursache und den Umfang prüfen zu können.
- Unzureichende Wartung und Pflege: Versicherungen prüfen, ob der Versicherungsnehmer seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist. Unterlassene Wartung, wie das Ignorieren von Warnzeichen oder das Ausbleiben regelmäßiger Kontrollen, führt oft zur Ablehnung.
- Vertragsausschlüsse und Kleingedrucktes: Viele Policen schließen bestimmte Schadensursachen explizit aus, etwa Schäden durch Baumwurzeleinwuchs oder altersbedingte Materialermüdung. Auch sind Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes häufig nicht mitversichert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Fehlende Nachweise: Ohne eine fachgerechte Dokumentation des Schadenshergangs und der durchgeführten Maßnahmen bleibt der Versicherungsnehmer oft auf den Kosten sitzen. Fotos, Rechnungen und Berichte sind hier unverzichtbar.
- Eigenständige Beauftragung nicht anerkannter Dienstleister: Wird ein nicht zertifizierter oder vom Versicherer nicht akzeptierter Betrieb mit der Rohrreinigung beauftragt, kann dies zur Ablehnung der Kostenübernahme führen.
Fazit: Sorgfalt, transparente Kommunikation und genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen sind entscheidend, um im Ernstfall nicht auf den Kosten für eine Rohrreinigung sitzenzubleiben.
Rohrreinigung und Versicherung: Was Sie unbedingt vor Beauftragung beachten sollten
Rohrreinigung und Versicherung: Was Sie unbedingt vor Beauftragung beachten sollten
- Vorab Versicherungsbedingungen prüfen: Werfen Sie einen gezielten Blick in Ihre aktuellen Policen. Achten Sie darauf, ob spezielle Klauseln zur Rohrreinigung, zu Notdiensten oder zu Ausschlüssen bei Eigenverschulden enthalten sind. Im Zweifel lohnt sich ein kurzes Telefonat mit dem Versicherer, um sich Details schriftlich bestätigen zu lassen.
- Fachbetrieb mit Nachweis wählen: Beauftragen Sie ausschließlich zertifizierte Fachbetriebe, die eine nachvollziehbare Dokumentation der Arbeiten liefern. Ein detaillierter Bericht mit Fotos und einer genauen Schadensbeschreibung kann im Nachgang entscheidend für die Kostenerstattung sein.
- Kostenvoranschlag einholen: Fordern Sie vor Beginn der Arbeiten einen verbindlichen Kostenvoranschlag an. So vermeiden Sie böse Überraschungen und haben eine solide Grundlage für die spätere Einreichung bei der Versicherung.
- Keine voreiligen Notfallmaßnahmen: Handeln Sie nicht überstürzt, sondern stimmen Sie im Zweifel jede Maßnahme mit dem Versicherer ab. Bei akuten Notfällen sollten Sie den Schaden dokumentieren und möglichst Rücksprache halten, bevor Sie selbst aktiv werden.
- Rechnungsstellung auf Versicherungsnehmer: Achten Sie darauf, dass die Rechnung auf Ihren Namen und mit vollständiger Adresse ausgestellt wird. Versicherungen akzeptieren oft nur so ausgestellte Nachweise für eine eventuelle Erstattung.
- Schriftliche Kommunikation sichern: Halten Sie alle Absprachen mit Dienstleistern und Versicherern schriftlich fest. E-Mails, Protokolle und Fotos dienen als Beweis, falls es zu Rückfragen oder Streitigkeiten kommt.
Ein strukturiertes Vorgehen und eine saubere Dokumentation sind der Schlüssel, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung im Ernstfall durchzusetzen.
Präventionsmaßnahmen: So vermeiden Sie Streitigkeiten mit der Versicherung
Präventionsmaßnahmen: So vermeiden Sie Streitigkeiten mit der Versicherung
- Regelmäßige Wartungsprotokolle führen: Dokumentieren Sie alle durchgeführten Wartungs- und Reinigungsarbeiten an den Rohrleitungen. Ein lückenloses Protokoll belegt Ihre Sorgfalt und kann im Schadensfall den Unterschied machen.
- Schulungen für Bewohner oder Nutzer: Informieren Sie alle Hausbewohner über den richtigen Umgang mit Abflüssen und die Folgen unsachgemäßer Entsorgung. Kurze Merkblätter oder jährliche Infotreffen schaffen Bewusstsein und beugen Fehlverhalten vor.
- Frühwarnsysteme nutzen: Der Einbau von Sensoren zur Feuchtigkeits- oder Leckageerkennung kann Schäden frühzeitig sichtbar machen. Moderne Systeme senden bei ungewöhnlichen Werten eine Warnung aufs Smartphone – so bleibt mehr Zeit zum Handeln.
- Versicherungsbedingungen regelmäßig aktualisieren: Prüfen Sie Ihre Policen mindestens einmal jährlich auf Aktualität und passen Sie den Versicherungsschutz bei baulichen Veränderungen oder neuen Risiken an. So vermeiden Sie Deckungslücken, die später zu Streit führen könnten.
- Beweissicherung im Vorfeld: Halten Sie den Zustand der Leitungen und Anschlüsse mit Fotos oder Videos fest, besonders nach Renovierungen oder Modernisierungen. Diese Unterlagen helfen, den Ausgangszustand im Ernstfall nachzuweisen.
Wer vorbeugt, dokumentiert und informiert, minimiert nicht nur das Risiko von Schäden, sondern auch das von langwierigen Auseinandersetzungen mit der Versicherung.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Rohrreinigung und Versicherung verständlich beantwortet
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Rohrreinigung und Versicherung verständlich beantwortet
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Kann ich die Kosten für eine Rohrreinigung steuerlich absetzen?
Ja, in vielen Fällen lassen sich Ausgaben für Handwerkerleistungen – dazu zählt auch die Rohrreinigung – als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Bis zu 20 % der Arbeitskosten können direkt von der Steuer abgezogen werden, Materialkosten sind jedoch ausgenommen. Wichtig: Die Rechnung muss unbar bezahlt und auf den eigenen Namen ausgestellt sein. -
Wie erkenne ich unseriöse Rohrreinigungsfirmen?
Fehlende Preisangaben, keine transparente Aufschlüsselung der Leistungen und das Drängen auf sofortige Barzahlung sind typische Warnsignale. Seriöse Anbieter erstellen einen schriftlichen Kostenvoranschlag und weisen ihre Qualifikation offen nach. Im Zweifel lohnt ein Blick ins Impressum und in unabhängige Bewertungsportale. -
Was tun, wenn die Versicherung trotz Nachweis nicht zahlt?
Lehnt die Versicherung die Kostenübernahme ab, obwohl Sie alle Nachweise erbracht haben, empfiehlt sich zunächst ein schriftlicher Widerspruch mit detaillierter Begründung. Bleibt dieser erfolglos, kann die Einschaltung eines Ombudsmanns oder eines Fachanwalts für Versicherungsrecht sinnvoll sein. Dokumentieren Sie alle Vorgänge lückenlos. -
Gibt es Fristen für die Schadensmeldung bei der Versicherung?
Die meisten Versicherungen verlangen eine umgehende, oft innerhalb von wenigen Tagen erfolgende Schadensmeldung. Versäumen Sie diese Frist, kann das zur Ablehnung führen. Prüfen Sie die genauen Vorgaben in Ihren Vertragsunterlagen. -
Wer haftet bei verdeckten Baumängeln, die eine Verstopfung verursachen?
Wird eine Rohrverstopfung durch einen Baumangel ausgelöst, haftet in der Regel der Eigentümer beziehungsweise der Bauträger, sofern der Mangel nicht bekannt war oder nicht beseitigt wurde. Die Versicherung prüft dann, ob ein versicherter Schadensfall vorliegt oder ob Regressansprüche gegen Dritte bestehen.
FAQ: Rohrreinigung & Versicherung – Antworten auf die wichtigsten Fragen
Übernimmt die Versicherung die Kosten für eine professionelle Rohrreinigung?
In den meisten Fällen zahlt die Versicherung die reine Rohrreinigung nicht. Nur wenn ein versicherter Folgeschaden, wie ein Wasserschaden am Gebäude oder Inventar, entstanden ist oder ein spezieller Schutzbrief abgeschlossen wurde, kann eine Kostenübernahme erfolgen.
Wann wird ein Rohrverstopfungsschaden durch die Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgedeckt?
Hausrat- oder Gebäudeversicherungen greifen nur bei Folgeschäden, etwa wenn austretendes Wasser Inventar oder Bausubstanz beschädigt. Die Beseitigung der Verstopfung selbst ist in der Regel nicht enthalten.
Was ist, wenn ein Dritter die Verstopfung verursacht hat?
Kann nachgewiesen werden, dass ein Dritter (z. B. ein Nachbar) die Verstopfung verschuldet hat, kann dessen Haftpflichtversicherung für Reinigung und Folgeschäden aufkommen. Der Nachweis der Verantwortlichkeit ist hierbei entscheidend.
Wann bleibt der Versicherungsnehmer auf den Kosten für die Rohrreinigung sitzen?
In Fällen von grober Fahrlässigkeit, eigenem Verschulden, verspäteter Schadensmeldung oder bei Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurden, lehnt die Versicherung eine Kostenübernahme in der Regel ab.
Wie kann man Streitigkeiten mit der Versicherung bezüglich Rohrreinigungskosten vermeiden?
Führen Sie regelmäßige Wartungsprotokolle, dokumentieren Sie entstandene Schäden und informieren Sie die Versicherung umgehend. Achten Sie auf die Bedingungen der Police und beauftragen Sie für die Schadensbeseitigung immer einen zertifizierten Fachbetrieb mit Nachweis.